Weitere Senkung des französischen Körperschaftsteuersatzes im Jahr 2022
Ausnahmen können für KMU gelten
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gilt ein ermäßigter Steuersatz: Unternehmen, deren Umsatz 10 Mio. € nicht überschreitet, haben einen Körperschaftsteuersatz von 15%, wenn deren Gewinn nicht höher als 38.120 € ist. Darüber hinaus gehende Gewinne sind mit einem Steuersatz von 25% zu versteuern.
Um von dem ermäßigten Steuersatz profitieren zu können, muss das Kapital der Gesellschaft voll eingezahlt sein und die Gesellschaft bzw. die französische Betriebsstätte der Gesellschaft sich zu mindestens 75% im direkten oder indirekten Besitz von natürlichen Personen befinden – sofern ein Gruppen-Konzernumsatz von 10 Mio. € nicht überschritten wird.
Kein abweichender Steuersatz trotz 250-Mio-€ Schwelle
Der Steuersatz für Unternehmen mit einem Mindestumsatz von 250 Mio. € betrug im Jahr 2021 27,50%. Unternehmen mit einem Umsatz von unter 250 Mio. € unterlagen im Jahr 2021 einem Steuersatz von 26,50%.
Der jetzige Steuersatz (gilt ab dem 1.1.2022) beträgt 25% für alle Unternehmen unabhängig vom Umsatz.
Sonstiges
Unternehmen, deren Körperschaftsteuer 763 T€ übersteigt, unterliegen für den Teil der Steuer über dieser Grenze einem Solidaritätszuschlag i.H. von 3,3% der Steuerlast.
Der Gewerbeertragsteuersatz (Contribution sur la Valeur Ajoutée des Entreprises – kurz CVAE) wurde ab dem 1.1.2021 von 1,5% auf 0,75% der Wertschöpfung eines Unternehmens (handelsrechtliches Ergebnis vor Steuern + Personalaufwand + Miete + Abschreibungen + sonstige Steuern + Zuführung zu Rückstellungen und Wertberichtigungen + Zinsaufwendungen) reduziert.
Rechenbeispiel
In einem Rechenbeispiel, in dem das steuerliche Ergebnis ¼ der unternehmerischen Wertschöpfung beträgt, liegt die Gewerbeertragsteuer trotz Senkung wirtschaftlich gesehen bei 3% vom Ergebnis (0,75% / ¼ ). Insgesamt liegt in diesem Beispiel der Gesamtertragsteuersatz bei 28,825% (25% + 3,25%).