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Veröffentlichung von zwei delegierten Rechtsakten zur europäischen UmwelttaxonomieVO

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 21. November 2023 zwei neue delegierte Rechtsakte zur Taxonomie-Verordnung im EU-Amtsblatt.

Der erste delegierte Rechtsakt, die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486, beinhaltet in den ersten vier Anhängen neue technische Bewertungskriterien für Wirtschaftsaktivitäten der vier nicht-klimabezogenen Umweltziele. Um welche es sich handelt, ist in unserem Blog vom 26.04.2023 nachzulesen. In den Anhängen fünf bis sieben befindet sich die geänderte Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 mit Angaben zur Taxonomieberichterstattung.

Der zweite delegierte Rechtsakt, die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2485, ändert die bestehende Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 die technischen Bewertungskriterien von taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten und Wirtschaftsaktivitäten, die neu aufgenommen wurden, zu den zwei klimabezogenen Umweltzielen.

Nach dieser formalen Verabschiedung der beiden delegierten Rechtsakten treten diese innerhalb von 20 Tagen nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committe (DRSC) hat sein Briefing Paper zu den Berichtspflichten der UmwelttaxonomieVo für Nicht-Finanzunternehmen aktualisiert. Dieses beinhaltet einen Kurzüberblick und eine erste Orientierung für die Umsetzung der Berichtspflichten.

Der Anwenderkreis bleibt unverändert: Große kapitalmarktorientierte Gesellschaften können von den vereinfachten Berichtspflichten für das Geschäftsjahr 2023 Gebrauch machen, insofern die Taxonomieangaben sich auf neu in der Verordnung aufgenommene Wirtschaftstätigkeiten der klimabezogenen Umweltziele beziehen. Die Pflicht zur vollumfänglichen Berichterstattung aller Umweltziele gilt für diese Größenklasse erst für das Geschäftsjahr 2025. Kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Gesellschaften haben sogar ein Jahr länger Zeit und müssen somit erst für das Geschäftsjahr 2026 Taxonomieangaben veröffentlichen.

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