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Übergabe der Nachhaltigkeitsstandards der European Financial Advisory Group (EFRAG) an die EU-Kommission

Am 22. November 2022 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) der EU-Kommission die von ihr ausgearbeiteten europäischen Nachhaltigkeitsstandards – die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) – übergeben. Die ESRS wurden im Auftrag der EU-Kommission zur Konkretisierung der Berichtsanforderungen durch die CSR-Richtlinie, die Anfang November 2022 vom EU-Parlament verabschiedet wurde, entwickelt. Die finalen Standards sollen bereits bis Juni 2023 als delegierte Rechtsakte veröffentlicht werden. Bis dahin müssen die Standards noch innerhalb der EU-Kommission abgestimmt und in die Amtssprachen der EU übersetzt werden.

Bei den übergebenen Standards handelt es sich um die sektorübergreifenden Standards zu allgemeinen Angaben (bspw. zum Geschäftsmodell, zur Unternehmensstrategie und Wertschöpfungskette) und zu den Themenbereichen Umwelt, Soziales und Governance. Im Gegensatz zu den im Sommer 2022 öffentlich konsultierten Entwürfen wurden die Anforderungen sowohl inhaltlich als auch in der Anzahl der Standards reduziert. So gibt es beispielweise nur noch einen Standard, der alle Anforderungen des Governance-Bereichs in sich vereint; die Berichtsanforderungen wurden um rund 40 % gekürzt. Im Gegenzug gibt es laut den neuen Entwürfen einige allgemein verpflichtende Angaben und Kennzahlen, die aus der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) stammen.

Ergänzend zu den sektorübergreifenden Standards werden derzeit außerdem spezifische Standards für Branchen und börsennotierte KMUs erarbeitet. Diese sollen von der EFRAG als Entwürfe bis November 2023 veröffentlicht werden.

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