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Stiftungszivilrecht wird zukünftig anwenderfreundlicher

Der Gesetzgeber hat sich auf die Fahne geschrieben, das Stiftungszivilrecht stärker zu systematisieren und anwenderfreundlicher zu gestalten. Bisher in den Landesstiftungsgesetzen enthaltene Regeln sollen ins BGB überführt werden. Beispielsweise findet man zukünftig einheitliche Regeln zu den Voraussetzungen und dem Verfahren von Satzungsänderungen sowie Fusionen (Zulegung- / Zusammenlegung) von Stiftungen einheitlich in den §§ 85 - 86 h BGB. Wir finden, dass das zukünftige Stiftungsrecht insoweit einen echten Mehrwert bietet.

Nachfolgend finden Sie eine grafische Übersicht, die die neue Systematik auf den ersten Blick deutlich macht.

Weitere Inhalte finden Sie außerdem auf unserer Branchenseite „Stiftungen“.

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