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OECD-Vorgaben zu den Corona-Auswirkungen auf Verrechnungspreise

Für international tätige Unternehmen ist die ständige Auseinandersetzung mit Verrechnungspreisregularien unerlässlich. Anlass zur Überprüfung und Anpassung der Verrechnungspreise geben neue Sachverhalte wie aktuell insbesondere die Corona-Pandemie. Auf diese hat die OECD kürzlich reagiert und weitreichende Leitlinien zu den Folgen für die Festlegung von Verrechnungspreisen veröffentlicht.

Einführung 

Die OECD hat die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes und der OECD-Verrechnungspreisleitlinien auf Sachverhalte, die infolge oder in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstehen, mit Schreiben vom 18.12.2020 spezifiziert. Darin werden u.a. die folgenden vier pandemie-bedingten Themenblöcke diskutiert.

Vergleichbarkeitsanalyse

Die wirtschaftlichen Veränderungen aufgrund der Corona-Krise erschweren für viele Unternehmen die Vergleichbarkeit von historischen Zahlen mit Finanzzahlen aus 2020. Hierzu empfiehlt die OECD eine transaktionsbezogene Einzelfallbetrachtung. Zur Unterstützung während der Corona-Krise gewährt die OECD zur Plausibilisierung den Vergleich mit Budgetgrößen. Zudem sollen auch verlustbringende Vergleichswerte grundsätzlich akzeptiert werden und Verrechnungspreise anhand des outcome testing approach kalkuliert werden können (anstelle der in Deutschland präferierten Variante des price setting approach). Möglich ist es zudem, Verrechnungspreise im Nachhinein anzupassen oder mehrere Verrechnungspreismethoden anzuwenden. 

Hinweis: Hingegen rät die OECD stark davon ab, Finanzzahlen aus der Finanzkrise zur Vergleichbarkeit heranzuziehen, da diese nicht mit der Coronakrise vergleichbar sei.

Zuweisung pandemiebedingter Verluste

Grundsätzlich muss bei dem Umgang mit Verlusten zwischen Verlusten differenziert werden, die durch die Corona-Krise verursacht sind, und Verlusten, die unabhängig bzw. nur indirekt im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstehen, z.B. durch zurückgehende Nachfrage.

Die OECD sieht dazu vor, Verluste innerhalb einer Unternehmensgruppe durch eine Funktions- und Risikoanalyse zu allokieren. Die Corona-Krise hat u.a. erhebliche Auswirkungen auf das Nachfragerisiko, auf Lieferketten- und Produktionsschließungsrisiken sowie auf Finanzierungsrisiken. Konkret könnten die seit Beginn der Corona-Krise anhaltenden Risiken mit den Risiken vor der Corona-Krise verglichen und neu bewertet werden. Routineunternehmen wird es gestattet, kurzfristig auch Verluste zu erwirtschaften.

Behandlung staatlicher Hilfsprogramme

Im Laufe der Corona-Krise wurden bzw. werden Unternehmen mit unterschiedlichen Hilfsprogrammen unterstützt wie z.B. mit Kurzarbeitsprogrammen, Kreditgewährungen, Investitionshilfen oder Steuererleichterungen. Diese Unterstützungen müssen im Einzelfall darauf untersucht werden, ob sie die Kostenbasis reduzieren oder den Umsatz steigern bzw. als außerordentliche Einnahmen zu qualifizieren sind. 

Hinweis: Zudem ist bei der Verrechnungspreisanalyse zu prüfen, ob die Maßnahmen einen Effekt auf die Preissetzung haben, weil Vorteile an Kunden oder Lieferanten weitergegeben werden, und wie lange die Maßnahmen andauern.

Vorabverständigungsverfahren

Auch in wirtschaftlichen Krisenzeiten haben Verständigungen grundsätzlich Bestand. Somit sind trotz der Corona-Krise bereits abgeschlossene Vorabverständigungen einzuhalten. Jedoch muss einzelfallbezogen  überprüft werden, ob vereinbarte Konditionen aufgrund der veränderten Marktsituation verletzt werden. Es ist zu empfehlen, frühzeitig den Dialog mit der Finanzverwaltung zu suchen, wenn absehbar ist, dass die zugrunde gelegten Annahmen nicht mehr sachgerecht sind.

Ausblick: Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen sollte geprüft werden, in welchen Bereichen sich „Corona-bedingt“ ein Anpassungsbedarf ergeben könnte. Anhaltspunkte für ein strukturiertes Vorgehen wurden bereits in diesem Artikel dargestellt. 

Geeignete Schwerpunkte bilden demnach 

  • die Änderung von Zielgewinnmargen bei Routineunternehmen, 
  • die Anpassung laufender Lizenzzahlungen und konzerninterner Dienstleistungsverrechnungen sowie 
  • Aspekte der Liquiditätssicherung und Finanzierung.
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