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Nutzen der CSR-Berichterstattung für den Mittelstand

Große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern haben seit 2017 ihren Lagebericht nach neuer Gesetzeslage um eine nichtfinanzielle Erklärung (im Folgenden auch: Nachhaltigkeitsbericht oder CSR Bericht) zu erweitern, in der sie über die Folgen ihres wirtschaftlichen Handelns Rechenschaft ablegen.

 

Stakeholder und Konsumenten orientieren sich bei der Entscheidung über Investitionen, Kreditvergabe, Konsum usw. inzwischen immer mehr auch an diesen nichtfinanziellen Informationen.

Nichtfinanzielle Aspekte in der CSR-Berichterstattung

Im Anschluss an eine kurze Beschreibung des Geschäftsmodells des Unternehmens ist auf die in § 289c Abs. 2 HGB n. F. genannten nichtfinanziellen Aspekte im Nachhaltigkeitsbericht einzugehen. Unter anderem handelt es sich um Umwelt-, Arbeitnehmer-und Sozialbelange. Abgesehen davon ist über die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu berichten. Sollte einer der gesetzlich geforderten Aspekte nicht wesentlich sein, ist dies vom Unternehmen anzugeben.

Eine ausufernde Berichterstattung ist allerdings angesichts des Wortlauts des Gesetzestextes nicht gefordert. Angaben sind zu machen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und -ergebnisses, die Lage des Unternehmens sowie die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeiten auf die nichtfinanziellen Aspekte erforderlich sind. Dazu zählt auch die Angabe der wesentlichen Risiken, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit sowie mit den Geschäftsbeziehungen, den Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens verknüpft sind und die sich sehr wahrscheinlich schwerwiegend negativ auf die nichtfinanziellen Aspekte auswirken können sowie die Handhabung dieser Risiken (§ 289c Abs. 3 Nr. 3 HGB n. F.). Der Gesetzgeber hat hier eine Eingrenzung des Risikobegriffs gegenüber der sonstigen finanziellen Berichterstattung vorgenommen. Vor diesem Hintergrund sind beispielsweise die Berichterstattungspflichten eines Chemie-oder Stahlherstellers über Umweltbelange stärker ausgeprägt als bei einem Versicherungsunternehmen.

Faktische Notwendigkeit zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bei mittelständischen Unternehmen

In der CSR Berichterstattung sind auch Angaben zu den wesentlichen Risiken zu machen, die mit den Geschäftsbeziehungen der Gesellschaft verknüpft sind. Die Wahrnehmung der Lieferkette in der interessierten Öffentlichkeit wird durch diese gesetzliche Vorschrift weiter in den Vordergrund gerückt.

Mittelständische (energieintensive) Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die an große Unternehmen liefern, die der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, können u. U. von diesen Abnehmern dazu verpflichtet werden, ihre Unternehmenskonzepte und Kontrollprozesse offenzulegen. Diese Notwendigkeit hängt von der Stufe der Lieferkette ab, auf der das mittelständische Unternehmen angesiedelt ist.

Wettbewerbs- und Kostenvorteile durch Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mehr als 50 % der mittelständischen Unternehmen ist der Begriff der CSR- oder Nachhaltigkeitsberichterstattung bisher noch nicht bekannt. Andererseits werden bei vielen von diesen Unternehmen aufgrund anderer gesetzlicher Vorgaben oder Kostenüberlegungen Maßnahmen durchgeführt, die in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einbezogen werden könnten. Beispielsweise sind energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes entweder für die Stromsteuer und/oder eine Reduzierung der EEG-Umlage dazu verpflichtet, ein Energiemanagementsystem einzurichten, um diese Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können (siehe dazu auch: hier). Maßnahmen zur Energieeinsparung können auch von jedem privaten Haushalt eingeführt werden, deshalb handelt es sich bei solchen Maßnahmen um „tief hängende Äpfel“, die bei der CSR-Berichterstattung schnell geerntet werden können.

Abgesehen davon gibt es bei mittelständischen Unternehmen auch andere Handlungsfelder, die bearbeitet werden, um beispielsweise Mitarbeiter langfristig zu binden. Dazu zählen unter anderem Arbeitsschutz- und Qualifikationsmaßnahmen, die Flexibilisierung von Arbeitszeiten oder die Einführung von Kinderbetreuung.

Der Gesetzgeber hat in § 289c Abs. 3 Nr.4 HGB n. F. unter anderem eine Berichterstattung über die wesentlichen Risiken, die mit den Produkten zusammenhängen, vorgeschrieben. Viele mittelständische Unternehmen haben ihre Produkte zertifizieren lassen und stellen z. T. inzwischen sogenannte Nachhaltigkeitsdatenblätter neben den eigentlichen Datenblättern den Kunden zur Verfügung. Die Zertifizierungen beinhalten in der Regel Angaben über Stoffverbote, Stoffbeschränkung (Emissionen), Rohstoffgewinnung, Fertigung von Vorprodukten, Produktion und Verarbeitung. Soweit vorhanden, handelt es sich dabei um Aspekte, die ohne weiteres in einen Nachhaltigkeitsbericht aufgenommen werden könnten. Arbeitnehmerbelange sind einer der in § 289c Abs. 2 HGB n. F. genannten nichtfinanziellen Aspekte, über die berichtet werden muss. Deshalb besteht in dieser Hinsicht die Möglichkeit, dass eine Vielzahl von betroffenen mittelständischen Unternehmen dieser Berichtspflicht freiwillig nachkommen könnten.

Vor diesem Hintergrund können beabsichtigte oder bereits umgesetzte Maßnahmen zu Wettbewerbs-und Kostenvorteilen führen, die durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung verstärkt werden, z. B. Kosteneffizienz (Energieeffizienz, Materialeffizienz), Motivation der Mitarbeiter, Anziehung und Halten von Talenten usw.

Erst PR und dann CSR?

Die Ratingagentur RobecoSam und Dow Jones erklärte die Volkswagen AG am 11. September 2015 zum umweltfreundlichsten Autobauer der Welt, drei Wochen später wurde Volkswagen aus dem Dow Jones Sustainability Index gestrichen (https://www.sueddeutsche.de/geld/2.220/aktien-oeko-fonds-schmeissen-volkswagen-raus-1.2670144).

Die beste CSR nützt nichts, wenn das Kerngeschäft den proklamierten Werten zuwiderläuft. Deshalb sollte die CSR-Berichterstattung vielmehr zu einer systematischen Risikovorsorge genutzt werden, die schlecht oder nicht sichtbare Risiken aufdeckt und abmildert oder verhindert. Das Risiko der Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte oder geringere Chancen bei der Neugewinnung von qualifizierten Arbeitskräften beispielsweise ist kein Risiko, das aus den finanziellen Daten des Unternehmens abgeleitet werden kann. Allerdings sind qualifizierte und motivierte Mitarbeiter eine tragende Säule des Unternehmenserfolgs und deshalb auch ein relevanter Bestandteil der Werte eines Unternehmens.

CSR Berichterstattung: Nutzen und nicht nur Kosten

Wir haben vorstehend gezeigt, dass inhaltlich die Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch den Gesetzgeber begrenzt ist. Bei mittelständischen Unternehmen muss häufig nur die gedankliche Verknüpfung zwischen den Begriffen der CSR-Berichterstattung und den bereits umgesetzten Maßnahmen (Energieeffizienz, Arbeitnehmerförderung) hergestellt werden, um den Bericht mit Leben zu füllen.

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