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Nachhaltigkeitsberichterstattung für alle

European Green Deal, Aktionsplan „Sustainable Finance“, EU-Taxonomie, Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – nur etwas für große, kapitalmarktorientierte Unternehmen? Was bisher so war, wird sich ab dem 1. Januar 2024 für das Berichtsjahr 2023 ändern. Ab diesem Zeitpunkt werden alle großen Kapital- und gleichgestellte Personengesellschaften i.S.d. HGB-Definition des § 267 HGB unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht aufstellen müssen.

Neben den berichtspflichtigen Unternehmen ergeben sich aber auch für eine Vielzahl von weiteren Unternehmen Anreize, freiwillig eine Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuführen.

Dieser Blogbeitrag bildet den Auftakt für eine Reihe von weiteren Beiträgen zum Thema „Nachhaltigkeitsberichterstattung“. Folgen Sie uns hier bzw. besuchen Sie uns auf pkf-fasselt.de/leistungen/nachhaltigkeit-csr.

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