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Nachhaltigkeitsberichterstattung – auch für den Öffentlichen Sektor?

Nachhaltigkeit ist in aller Munde: Green Financing, EU-Taxonomie, Corporate Sustainability Reporting Directive um nur einige Begrifflichkeiten zu nennen, die in diesem Zusammenhang fallen. Aber ist Nachhaltigkeitsberichterstattung nur etwas für große Kapitalgesellschaften oder börsennotierte Unternehmen?

Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es aktuell nur für einen kleinen Kreis kapitalmarktorientierter Unternehmen, die weitere Voraussetzungen erfüllen. Gemäß eines Richtlinienvorschlags der EU Kommission vom 21. April 2021 soll der Anwenderkreis der gesetzlich Verpflichteten aber deutlich erweitert werden. Zukünftig soll die Berichtspflicht dann grundsätzlich alle kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie alle großen Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften treffen. Somit ergibt sich auch im Öffentlichen Sektor immer dann eine Verpflichtung, wenn die Aufgabenerfüllung durch eine große Gesellschaft oder eine Gesellschaft, die die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften vollumfänglich erfüllen muss, erfolgt.

Da Nachhaltigkeit zurzeit ein hochaktuelles und gesellschaftspolitisches Thema ist, wird zunehmend auch der Ruf nach einer freiwilligen Berichterstattung lauter. Die Information über die eigene Nachhaltigkeit wird für die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit, aber auch aufgrund der Anforderungen von Mittelgebern oder Kreditinstituten sowie aus Public Corporate Governance Kodizes einen immer größeren Stellenwert einnehmen. Zu beobachten ist, dass schon jetzt einige öffentliche Unternehmen freiwillig Nachhaltigkeitsberichte erstellen.

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