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Mögliche Erleichterungen in Betriebsprüfungen durch wirksame Tax Compliance Management Systeme (Tax CMS)

Das am 10. November 2022 durch den Bundestag beschlossene „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts“ (DAC 7-Umsetzungsgesetz) hat am 16. Dezember 2022 den Bundesrat passiert.

Im Rahmen dieses Gesetzes wird der § 38 EGAO eingeführt, wonach zukünftig in Betriebsprüfungen Erleichterungen innerhalb einer zunächst bis 2029 befristeten Erprobungsphase gewährt werden können, wenn der Steuerpflichtige zuvor ein wirksames Steuerkontrollsystem (auch Tax CMS) eingerichtet hat. So können die Finanzbehörden im Hinblick auf Folgebetriebsprüfungen verbindliche Zusagen erteilen, die sich auf Erleichterungen betreffend Art und Umfang der Prüfungshandlungen beziehen. Hierfür muss während der laufenden Außenprüfung die Wirksamkeit des Steuerkontrollsystems hinsichtlich der erfassten Steuerarten oder Sachverhalte bestätigt werden. Die Zusagen für die vorgenannten Erleichterungen dürfen infolge dieser Wirksamkeitsprüfung nur dann erteilt werden, wenn für die vom Steuerkontrollsystem erfassten Steuern und gesonderten Feststellungen entweder kein oder nur ein unbeachtliches Risiko besteht.

In diesem Kontext liefert der Gesetzgeber erstmals auch eine Legaldefinition. Demnach umfasst ein Steuerkontrollsystem alle innerbetrieblichen Maßnahmen, die auf die zutreffende Aufzeichnung der Besteuerungsgrundlagen abzielen und die fristgerechte sowie vollständige Abführung der entfallenden Steuern gewährleisten. Die steuerlichen Risiken für die zutreffende, vollständige und fristgerechte Steuerdeklaration sind dabei laufend durch das Steuerkontrollsystem abzubilden.

Der Gesetzgeber schließt sich damit einer Initiative der Bundesländer an, die in ihrer Begründung die wachsende Bedeutung derartiger Systeme für die steuerliche Außenprüfung herausstellen. Dieser Gesetzesentwurf kann somit als erstes Signal für die zukünftige Relevanz solcher Systeme gewertet werden, dessen Entwicklung aus den vorgenannten Gründen weiterhin beobachtet werden sollte.

Die vollständige Beschlusssache finden Sie hier.

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