Zum Inhalt springen

Sie sind hier:

Minijobs: Anpassung der Verdienstgrenzen

Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte orientiert sich künftig an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung soll dieses Vorhaben umgesetzt werden.

Die Verdienstobergrenze für Minijobs soll demnach am 1.10.2022 von 450 € auf 520 € im Monat steigen. Auch die Midijob-Obergrenze, bei deren Unterschreitung sich der Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag ermäßigt, soll ab dem 1.10.2022 von 1.300 € auf 1.600 € steigen. Zeitgleich soll der Mindestlohn von derzeit 9,82 € auf 12 € je Stunde erhöht werden.

Zurück zur Übersicht
Zurück zum Seitenanfang