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Marktstammdatenregister versus Hauptzollamt

Nachdem die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen (z. B. Photovoltaik oder BHKW) ihren Meldepflichten gegenüber dem Marktstammdatenregister zwischenzeitlich nachgekommen sein sollten, haben nun die Hauptzollämter diese Datengrundlage als ein neues Betätigungsfeld entdeckt.

 Bereits seit einigen Wochen können wir deutschlandweit entsprechende Anschreiben der Zollverwaltung an die jeweiligen Anlagenbetreiber bestätigen. Grundlage hierfür sind regelmäßig mögliche „Ungenauigkeiten“ bzw. inhaltliche „Lücken“ in den Akten der Zollämter.“

 Inhaltlich ist den jeweiligen Anlagenbetreibern eine proaktive Auseinandersetzung mit den seitens der Zollverwaltung adressierten Fragestellungen zu empfehlen. Thematisch wird sich eine mögliche Feststellung der Hauptzollämter regelmäßig auf Fragen der richtigen und insbesondere vollständigen Erlaubnisscheine im Sinne des Stromsteuerrechts als auch der ordnungsgemäßen Deklaration einer eventuell entstandenen Stromsteuer beschränken.“

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