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Gemeinnützigkeitsbezogene Vorhaben im Koalitionsvertrag

Ansatzpunkte für NPO im Überblick

Unmittelbar im Anschluss an die am 8.12.2021 erfolgte Wahl von Olaf Scholz zum neuen Bundeskanzler hat die sog. Ampelkoalition ihre Arbeit begonnen. Neben vielem anderen stehen auch zahlreiche Gemeinnützigkeitsthemen auf der Tagesordnung. Als Extrakt aus dem Koalitionsvertrag sind im Folgenden ausgewählte Aspekte (teilweise wortwörtliche Passagen) zusammengestellt, die für Non-Profit-Organisationen von Bedeutung sein können.

Bauen und Wohnen 

Beabsichtigt ist, ein „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ mit allen wichtigen Akteuren zu schließen. Dazu heißt es weiter: Wir werden zeitnah eine neue Wohngemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen auf den Weg bringen und so eine neue Dynamik in den Bau und die dauerhafte Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums erzeugen. Dabei soll nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit die Struktur der etablierten Wohnungswirtschaft“ ergänzt werden,ohne diese zu benachteiligen.“

Erwachsenenbildung

Im Bereich der Erwachsenenbildung soll mit einem Förderprogramm für Volkshochschulen und andere gemeinnützige Bildungseinrichtungen in digitale Infrastruktur investiert werden. Dabei soll die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsdienstleistungen europarechtskonform beibehalten werden. Angebote zur Alphabetisierung sollen ausgebaut werden. 

Zivilgesellschaft und Demokratie

Um Unsicherheiten entgegenzuwirken, die aus der Gemeinnützigkeitsrechtsprechung des BFH entstanden sind, sollen die einzelnen Gemeinnützigkeitszwecke konkretisiert und ggf. auch ergänzt werden.

Hinweis: Dies soll mit Transparenzpflichten für größere Organisationen verbunden werden.

Kulturförderung

Hierzu wird im Koalitionsvertrag ausgeführt, dass eine Ansprechpartnerin (bzw. ein Ansprechpartner) für die Kultur- und Kreativwirtschaft bei der Bundesregierung verankert werden soll und dass die Förderung auch für kreative, nicht-technische Innovationen vereinfacht bzw. verbessert werden soll. Ferner heißt es in diesem Zusammenhang: 
» „Wir wollen den Games-Standort stärken und die Förderung verstetigen. 
» Wir schaffen Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus und machen E-Sport gemeinnützig. 
» Wir prüfen mit den Ländern eine Förderung unabhängiger Verlage, um die kulturelle Vielfalt auf dem Buchmarkt zu sichern.

Unternehmensrecht

Laut Koalitionsvertrag soll die Gründung von Gesellschaften erleichtert werden, „indem wir die Digitalisierung des Gesellschaftsrechts vorantreiben und Beurkundungen per Videokommunikation auch bei Gründungen mit Sacheinlage und weiteren Beschlüssen erlauben.“

Hinweis: Ferner ist für Aktiengesellschaften bedeutsam, dass Online-Hauptversammlungen dauerhaft ermöglicht werden und dabei die Aktionärsrechte uneingeschränkt gewahrt bleiben sollen.

Steuern und Spenden

In steuerrechtlicher Sicht ist zunächst die gesetzliche Klarstellung beabsichtigt, dass „sich eine gemeinnützige Organisation innerhalb ihrer steuerbegünstigten Zwecke politisch betätigen kann sowie auch gelegentlich darüber hinaus zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen kann, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden.“ Die Ampel-Parteien haben sich im Koalitionsvertrag ferner darauf verständigt, „handhabbare, standardisierte Transparenzpflichten und Regeln zur Offenlegung der Spendenstruktur und Finanzierung“ zu schaffen.

Hinweis: Aus spendenrechtlicher Hinsicht ist für Sachspenden die folgende Formulierung im Koalitionsvertrag bedeutsam: „Wir werden bestehende steuerrechtliche Hürden für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen durch eine rechtssichere, bürokratiearme und einfache Regelung beseitigen, um so die Vernichtung dieser Waren zu verhindern.“

Steuervollzug und Digitalisierung

Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten soll für die Bürgerinnen und Bürger durch den Einsatz digitaler Verfahren erleichtert werden, beispielsweise durch vorausgefüllte Steuererklärungen (Easy Tax). Dazu heißt es im Vertrag: „Wir werden daher die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens konsequent weiter vorantreiben und dafür sorgen, dass steuerliche Regelungen grundsätzlich auch digital umsetzbar sind. Unser Ziel ist es, das die gesamte Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung digital möglich ist.“

Für den Bereich der Unternehmensbesteuerung wird im Koalitionsvertrag das Anliegen betont, die Steuerprüfung zu modernisieren und zu beschleunigen: „Dafür setzen wir uns insbesondere für verbesserte Schnittstellen, Standardisierung und den sinnvollen Einsatz neuer Technologien ein. Wir wollen Steuerbürokratie spürbar verringern, beispielsweise durch höhere Schwellenwerte und volldigitalisierte Verfahren.“

Hinweis: Zur Sicherung der Anschlussfähigkeit der Steuerverwaltung an den digitalen Wandel und für eine spürbare Verringerung der Steuerbürokratie soll eine zentrale Organisationseinheit auf Bundesebene eingerichtet werden.

EU-Rechtsstaatlichkeit

Die Koalitionäre betonen, das zivilgesellschaftliche Engagement durch die Stärkung gemeinnütziger Tätigkeit über Grenzen hinweg fördern zu wollen: „Wir wollen EU-Rechtsformen für Vereine und Stiftungen, die Äquivalenzprüfungen für Gemeinnützigkeit aus anderen Mitgliedstaaten vereinfachen und so grenzüberschreitende Spenden und Kooperationen EuGH-konform erleichtern.“

Ausblick: Abzuwarten bleibt, was davon wann in der Tagespolitik ankommen und wie umgesetzt wird. Ihr PKF-Ansprechpartner informiert Sie gern, inwieweit vorbereitende Maßnahmen sinnvoll sein könnten.

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