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Finanzministerkonferenz einigt sich auf Änderungen bei der Grunderwerbsteuer

Die als schädlich angesehenen sog. „Share-Deals“ sollen eingeschränkt werden, Plänen für einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer (GrESt) oder die Freistellung für Ersterwerber wurde eine Absage erteilt.

Seit geraumer Zeit kritisiert die Politik Gestaltungen, in denen Immobilien nicht unmittelbar verkauft werden, sondern Anteile an Grundstücksgesellschaften übertragen werden, um wirtschaftlich das Grundstück zu veräußern. Ziel dieser Gestaltungen ist die Vermeidung von Grunderwerbsteuer auf die Immobilientransaktion. Was die Politik heute als „Share Deal“ bezeichnet, ist auch als „RETT-Blocker“ Modell bekannt. Hintergrund ist, dass bei einer Übertragung von weniger als 95 % der Anteile an der Grundstücksgesellschaft keine Grunderwerbsteuer erhoben wird, wenn die verbliebenen Anteile nicht innerhalb von fünf Jahren übertragen werden.

Um solche Modelle zu erschweren, will die Finanzministerkonferenz die Grenze für grunderwerbsteuerfreie Übertragungen von jetzt weniger als 95 % auf zukünftig weniger als 90 % der Anteile senken. Außerdem soll der Zeitraum von fünf auf zehn Jahre verdoppelt werden, in denen die verbleibenden Anteile nicht veräußert werden dürfen.

Diese Regeln, die bislang nur für Personengesellschaften gelten, werden zukünftig auch für die Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften gelten.

Details der Ausgestaltung sind dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten, welches in Gang gesetzt wird. Schon jetzt ist aber davon auszugehen, dass die Vermeidung von Grunderwerbsteuer durch Veräußerung von Gesellschaftsanteilen deutlich schwieriger werden wird. Gleichzeitig steigt die Belastung auch bei Verkäufen von Anteilen an Gesellschaften, in denen nicht der Erwerb der Betriebsimmobilien im Vordergrund steht. Auch und besonders in Unternehmenskauf- und Umwandlungsfällen wird die Grunderwerbsteuer weiter an Bedeutung gewinnen und noch mehr als bisher in den Fokus geraten.

Den Forderungen nach einem Freibetrag für kleinere Immobilientransaktionen sowie der Idee, den jeweils ersten Immobilienerwerb im Leben grunderwerbsteuerfrei zu belassen, ist man demgegenüber nicht nachgekommen.

Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens und die Details der Neuregelung werden wir Sie unterrichtet halten.

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