Zum Inhalt springen

Sie sind hier:

European Sustainability Reporting Standards (ESRS) der EFRAG: Veröffentlichung des Arbeitsstands

Im Rahmen der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive), die zukünftig eine Berichtspflicht für große Kapitalgesellschaften – unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung – und gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften vorsieht, hat die EU-Kommission die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit der Ausarbeitung richtlinien- und taxonomiekonformer Berichtsstandards beauftragt. Diese Standards sollen dazu dienen, die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa zu vereinheitlichen und den betroffenen Unternehmen einen Leitfaden bei der Erstellung der Berichte zu bieten.

Am 14. März 2022 hat die EFRAG weitere Entwürfe zu den geplanten Standards veröffentlicht. Bei der neusten Veröffentlichung handelt es sich um Arbeitspapiere zu den Standards der Themenbereiche Soziales und Governance. Zuvor sind bereits Entwürfe zu allgemeinen Standards zur Beschreibung des Geschäftsmodells, der Nachhaltigkeitsstrategie sowie zu nachhaltigkeitsbezogenen Chancen und Risiken erschienen, die einen Nachhaltigkeitsbericht häufig einleiten. Zu dem Themenbereich Umwelt sind bereits alle fünf Standardentwürfe zu den Aspekten Klimawandel, Verschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, biologische Vielfalt und Ökosysteme sowie Kreislaufwirtschaft veröffentlicht. Zwei der sechs konzeptionellen Leitlinien, die Erklärungen zur Wesentlichkeitsbestimmung, zu den Grundsätzen der Berichterstattung und der Anpassung an andere Standards beinhalten sollen, sind bereits als Entwürfe zugänglich.

Alle bisher veröffentlichten Standardentwürfe sind sektorübergreifend, d. h. diese gelten für alle Unternehmen, die die ESRS anwenden werden.

Bei den Sozialstandards geht es um die Arbeitsbedingungen (u. a. Weiterbildung, Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen, Arbeitszeiten und Vergütung) und die Chancengleichheit (u. a. Vergleich der Vergütung zwischen weiblichen und männlichen Mitarbeitenden sowie Diskriminierungsvorfälle) der eigenen Belegschaft. Eine Herausforderung besteht in der Betrachtung der Mitarbeitenden entlang der gesamten Wertschöpfungskette und die damit verbundene Datenbeschaffung. Darüber hinaus adressieren weitere Sozialstandards die Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten auf betroffene Gemeinden und auf Verbraucher*innen.

Die Standards zur Governance verlangen Ausführungen zur Governance-Struktur inkl. Angaben zur Diversität, Vergütung und Ernennung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie zum Risikomanagement und internen Kontrollsystem. Zudem werden Beschreibungen der Geschäftspraktiken mit Nennung von Strategien und Zielen sowie von Maßnahmen in Bezug auf Spenden und Lobbyismus und Maßnahmen gegen wettbewerbswidriges und korruptes Verhalten gefordert.

Es wurde bereits angekündigt, dass die noch ausstehenden allgemeinverbindlichen Arbeitspapiere in den nächsten Wochen veröffentlicht werden. Zudem ist geplant, dass bis Mitte des Jahres 2023 Standards jeweils für spezifische Branchen und für KMUs1 erscheinen.

 

1 Kleine und mittlere Unternehmen

Zurück zur Übersicht
Zurück zum Seitenanfang