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EU prüft die Umgehung der Antidumpingmaßnahmen gegen chinesische Palettenhubwagen durch Ergänzung mit einem Gewichtsangabesystem

​Die Europäische Kommission erhielt einen Antrag auf Untersuchung der mutmaßlichen Umgehung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren manueller Palettenhubwagen mit Ursprung in der Volksrepublik China durch Einfuhren geringfügig veränderter manueller Palettenhubwagen. Als „manuelle Palettenhubwagen“ wurden bislang nur solche Flurförderzeuge verstanden, die dafür ausgelegt sind, eine Last durch Pumpen mit der Deichsel so weit anzuheben, dass sie transportiert werden kann. Die zu untersuchende Ware wird mit einem sogenannten Gewichtsangabesystem gestellt, einem nicht in das Chassis eingebauten Wiegemechanismus mit einer Fehlertoleranz von gleich oder größer als 1%. Diese wird derzeit nicht unter denselben KN-Codes eingereiht wie die manuellen Palettenhubwagen. Das betreffende Gewichtsangabesystem ändert nach Auffassung der Antragsteller nicht die wesentlichen Eigenschaften und Verwendungen der betroffenen Ware. Es machen die Palettenhubwagen auch nicht zu einem „Waagehubwagen“, da ein solcher andere wesentliche Eigenschaften und Verwendungen aufweise.

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