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EU einigt sich auf Lieferketten-Richtlinie - Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

... und sorgt damit künftig für deutlich strengere Regelungen als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

EU-Rat und EU-Parlament haben am 14.12.2023 eine vorläufige Einigung zur Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)) erzielt. Dies stellt einen wichtigen Schritt zur einheitlichen europäischen Regulierung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten zur Einhaltung der Menschenrechte und des Umweltschutzes dar. Dabei sieht die geplante CSDDD-Richtlinie deutlich strengere Regelungen als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vor.

Wer fällt in den Anwendungsbereich von CSDDD

  • EU-Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Netto-Jahresumsatz von 150 Millionen Euro;
  • EU-Unternehmen, welche in bestimmten Branchen mit hohem Schadenspotenzial, unter anderem Textil-, Landwirtschaft- und Rohstoffsektor, tätig sind, mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Netto-Jahresumsatz von 40 Millionen Euro;
  • Nicht EU-Unternehmen, wenn diese drei Jahre nach Inkrafttreten der CSDDD einen Nettoumsatz von 150 Millionen Euro in der EU erwirtschaften. Die EU-Kommission soll eine Liste der Nicht-EU-Unternehmen veröffentlichen, die in den Anwendungsbereich der CSDDD fallen;
  • Der Finanzsektor ist vorübergehend vom Anwendungsbereich der CSDDD ausgenommen, was aber eine mögliche Anwendung von CSDDD in der Zukunft nicht ausschließt.

Welche Sorgfaltspflichten führt die CSDDD ein

Die CSDDD legt weitreichende Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Einhaltung umweltrechtlicher und menschenrechtlicher Vorgaben in den unternehmerischen Lieferketten fest. Sie sieht deutliche Verschärfungen im Hinblick auf den Schutz der Umwelt vor und berücksichtigt alle messbaren Umweltbeeinträchtigungen wie schädliche Bodenveränderungen, Wasser- oder Luftverschmutzung, schädliche Emissionen, übermäßigen Wasserverbrauch sowie andere Auswirkungen auf die natürlichen Ressourcen. Dies stellt einen wesentlichen Unterschied zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz dar, welches stark den Schutz von Menschenrechten fokussiert.

Die einzuhaltenden Sorgfaltspflichten erstrecken sich dabei auf die gesamte Wertschöpfungskette, welche somit die vor- und nachgelagerten Unternehmenstätigkeiten umfassen. Die Unternehmen sind verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken zu identifizieren, Maßnahmen zur Prävention zu ergreifen und Schäden an der Umwelt vorzubeugen. Größere Unternehmen (mit weltweitem Jahresumsatz von 150 Millionen Euro) müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimaschutz vereinbart sind.

Sanktionierung, öffentliche Aufträge und zivilrechtliche Haftung

Unternehmen, die ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkommen, können von den nationalen Aufsichtsbehörden mit Sanktionen belegt werden, u.a. Bußgelder von bis zu 5 % des weltweiten Netto-Jahresumsatzes. Außerdem ist vorgesehen, dass die Namen der sorgfaltswidrig handelnden Unternehmen öffentlich bekannt gemacht werden können (sog. "naming and shaming").

Die Einhaltung der CSDDD-Sorgfaltspflichten kann auch als Kriterium für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Vergaben herangezogen werden.

Es ist als Novum eine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen vorgesehen. Diese soll den geschädigten Personen (inkl. Gewerkschaften und NGOs), die Möglichkeit geben, Unternehmen für ihre Schäden an der Umwelt oder Menschenrechtsverletzungen entlang der Wertschöpfungskette zu verklagen. Die betroffenen Personen können innerhalb von fünf Jahren ihre Ansprüche geltend machen. Außerdem enthält die CSDDD Erleichterungen in Bezug auf Beweismittel und Verfahrenskosten für die Klägerseite.

Die Auswirkungen der CSDDD

Unmittelbare Auswirkungen hat die CSDDD-Richtlinie derzeit noch nicht. Sie muss noch durch das EU-Parlament und den EU-Rat angenommen und verabschiedet werden. Danach müssen die EU-Mitgliedstaaten innerhalb einer Frist von zwei Jahren die in der CSDDD-Richtlinie vorgesehenen Regelungen in nationales Recht umsetzen. Danach ist mit den Auswirkungen der CSDDD in Deutschland nicht vor 2026 zu rechnen.

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