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Es wird ernst – CSR-Richtlinie durch EU-Parlament angenommen

Nach der vorläufigen politischen Einigung zwischen dem Europäischem Ministerrat und dem Europäischem Parlament zu mehreren wichtigen Punkten der CSR-Richtlinie (CSRD) im Juni 2022 wurde diese am 10. November 2022 nunmehr durch das Europäische Parlament in erster Lesung angenommen. Die im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens notwendige Zustimmung des Europäischen Ministerrats steht noch aus, wird ausweislich der Mitteilung des Europäischen Parlaments aber voraussichtlich am 28. November 2022 erfolgen.

Damit wird es ernst – die CSR-Richtlinie kommt und wird den zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Anwenderkreis zeitlich gestaffelt deutlich ausweiten:

  • Börsennotierte Kapitalgesellschaften, die bereits der Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung unterliegen, werden 2025 für das Geschäftsjahr 2024 erstmalig im Rahmen der CSRD berichten müssen.  
  • Ab 2026 (Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2025) erweitert sich dann der Anwenderkreis auf alle großen Kapitalgesellschaften – unabhängig von der Kapitalmarktorientierung – und gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften.
  • Kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen sind erstmalig ab 2027 für das Geschäftsjahr 2026 berichtspflichtig. Für KMU ist eine Befreiung während des Übergangszeitraums bis 2028 möglich.

Trotz des scheinbar weit in der Zukunft liegenden Zeithorizonts ist zu empfehlen, sich frühzeitig mit den Berichtsanforderungen auseinanderzusetzen, um die Voraussetzungen im Unternehmen auf prozessualer und strategischer Ebene, z. B. für die Informationsbeschaffung, das Interne Kontrollsystem und das Risikomanagement inkl. Monitoring zu schaffen.

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