Zum Inhalt springen

Sie sind hier:

Einführung des Marktstammdatenregisters (MaStR) für Erzeugungsanlagen

Zum 01.07.2017 ist das MaStR auf Basis der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) eingeführt worden. Ziel ist bis Ende Juni 2019 ein umfassendes, elektronisches Register aufzubauen, in dem alle Stammdaten von Erzeugungsanlagen, Speichern und Marktakteuren enthalten sind. Die Nutzung ist für Behörden und Akteure der Energiewirtschaft bestimmt. Bewegungsdaten, wie Energiemengen, sind nicht zu erfassen. Betrieben wird das MaStR von der Bundesnetzagentur. Bestehende Register, wie das Anlagenregister, werden abgeschafft. Die öffentliche Zurverfügungstellung der Daten zentralisiert, vereinfacht und reduziert Meldepflichten.

Registrierung

Zu den registrierungspflichtigen Marktakteuren zählen: Netzbetreiber, Anlagenbetreiber, Bilanzkreisverantwortliche, Messstellenbetreiber, Marktplatzbetreiber, Strom- und Gaslieferanten sowie Verbraucher in der Hoch-/Höchstspannung bzw. an Fernleitungsnetzen. Marktakteure tragen die Datenverantwortung. Zudem haben Netzbetreiber eine Kontrollfunktion, d.h. sie prüfen, ergänzen und bestätigen Daten. Derzeit ist die Registrierung der Netzbetreiber möglich, ab Herbst 2017 für die anderen Akteure. Die Registrierungsfrist beträgt einen Monat (ab Tätigwerden der Marktrolle).

Neuanlagen haben ab Inbetriebnahme (nach EEG bzw. KWKG) eine Registrierungsfrist von einem Monat. Daneben sind Betreiberwechsel, Stilllegung und Zulassungserteilung bei Projekten auslösende Ereignisse, die eine Meldung erfordern. Bestandsanlagen sind bis Ende Juni 2019 zu registrieren. Vorhandene Daten werden aus bestehenden Registern übernommen und sind vom Anlagenbetreiber zu prüfen und zu ergänzen.

Sanktionen

Bei EEG- und KWK-Anlagen führt die Nichteinhaltung der Pflichten und Fristen zum (anteiligen) Entfallen des Förderanspruchs. Zudem kann eine Unterlassung zur Ordnungswidrigkeit (mit Geldbuße bis zu 50.000 EUR) sowie weiteren zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen führen.

Hinweise

  • Anlagenbetreiber müssen seit dem 01.07.2017 fristgerechte Registrierungen vornehmen. Solange das MaStR nicht nutzbar ist, stehen hierfür die bisherigen Register bzw. Formulare auf der BNetzA-Seite zur Verfügung.
  • Netzbetreiber müssen alle EEG- und KWK-Anlagenbetreiber mit einem Anschreiben der BNetzA kontaktieren und denen die Pflicht zur Datenerfassung erklären.
  • Alle Marktakteure müssen Schnittstellen zur Datenübertragung vom und an das MaStR aufbauen und die Marktkommunikation ist anzupassen.

Einen ausführlichen Artikel zu diesem Thema finden Sie hier.

Zurück zur Übersicht
Zurück zum Seitenanfang