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Die Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung sind nicht immer abgestimmt und dann unter Umständen nutzlos!

Dies gilt für das kürzlich ergangene BMF-Schreiben vom 23.04.2020 zur Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise.

In weiten Teilen des Bundesgebietes sind Arbeitgeber durch das Corona-Virus unverschuldet daran gehindert, die monatlichen oder vierteljährlichen Lohnsteuer-Anmeldungen fristgerecht abzugeben. Arbeitgebern können die Fristen zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Lohnsteueranmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag nach § 109 Absatz 1 Abgabenordnung (AO) verlängert werden, soweit sie selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteueranmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteueranmeldungen pünktlich zu übermitteln. Die Fristverlängerung darf maximal 2 Monate betragen.

Der Steuerpflichtige fragt sich dennoch, wie er ernsthaft daran gehindert sein soll Lohnsteueranmeldungen abzugeben, wenn er unverändert alle sozialversicherungsrechtlichen Meldungen abzugeben hat, sprich, die Lohn- und Gehaltsabrechnung deswegen in jedem Fall durchführen muss.

Zwar gibt es auch für die Sozialversicherung inzwischen Stundungsmöglichkeiten. Allerdings beziehen sich diese nicht auf die Meldungen, sondern auf die Zahlungen und ihre Fälligkeit. Zudem sind die Voraussetzungen völlig andere. Voraussetzung dafür ist nämlich, dass das Unternehmen ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten hat oder im Falle der sofortigen Einziehung der Beiträge in solche Schwierigkeiten geraten würde. Eine Stundung ist für die Monate März und April 2020 möglich. Die Entscheidung über eine Stundung fällt die zuständige Krankenkasse.

Das passt vorne und hinten nicht zusammen. Es ist daher nicht zu raten, die sicherlich gut gemeinte lohnsteuerliche Erleichterung so ohne Weiteres in Anspruch zu nehmen. Das ist sorgfältig zu prüfen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Corona-Krise – Erste Hilfe von PKF

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