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Die Beantragung von Fördermitteln verlangt eine gute Vorbereitung

Die Corona-Krise hat in kürzester Zeit Unternehmen in eine Situation gebracht, in der ihr Fortbestehen und die Beschäftigung ihrer Mitarbeiter unmittelbar gefährdet sind.

Die Krise trifft Unternehmen branchenübergreifend und vom Start-Up bis zum Großkonzern. Die Liquiditätssituation der betroffenen Unternehmen ist extrem angespannt.

Vor diesem Hintergrund haben die Bundesregierung und die einzelnen Landesregierungen umfangreiche Maßnahmenpakete beschlossen bzw. angekündigt.

Neben vielen anderen Maßnahmen wurden unter anderem die bestehenden KfW-Kreditprogramme ausgeweitet. Diese Kredite werden im sogenannten Hausbankverfahren vergeben. D. h. entsprechende Kreditanträge müssen bei Banken und Sparkassen gestellt werden. Unternehmen, die sich bis zum 31. Dezember 2019 „nicht in Schwierigkeiten befunden haben“, können entsprechende Anträge ab dem 23. März 2020 stellen.

Die derzeitige Kritik an dem von der Bundesregierung aufgesetzten Programm richtet sich vor allem gegen die vorgesehene Haftungsbeteiligung der Banken in Höhe von z. B. 20 %. Diese könnte zu einem ernst zu nehmenden Hemmschuh bei der Kreditvergabe werden, weil bei den Banken damit ein nicht unerhebliches Kreditrisiko verbleibt und sie somit entsprechende Kreditprüfungsprozesse derzeit einhalten müssen. Daraus folgt, dass mit einer Auszahlung von Kreditmitteln vor Mitte bis Ende April nicht zu rechnen ist. Dies setzt außerdem voraus, dass bei einer steigenden Anzahl von Kreditanfragen die Banken vor dem Hintergrund der Corona-Epidemie die entsprechenden personellen Kapazitäten vorhalten können.

Um unnötige Verzögerungen im Kreditgenehmigungsprozess zu vermeiden, gilt es für Unternehmen, die entsprechende Kreditanträge stellen wollen, gut vorbereitet zu sein. Dies bedeutet insbesondere Informationen bzw. Dokumente verfügbar zu haben, die den Banken und Sparkassen zusammen mit einem Kreditantrag zur Verfügung gestellt werden sollten.

Hierzu sollten gehören:

  • Neben dem Jahresabschluss 2018 werden die Banken eine BWA bzw. einen vorläufigen Jahresabschluss 2019 benötigen. Wenn möglich, sollte auch eine Ergebnisrechnung/BWA für das laufende Jahr 2020 zur Verfügung gestellt werden.
  • Der aktuelle Liquiditätsstatus (Bankenspiegel) sollte detailliert dargestellt werden.
  • Ebenso wird eine Erläuterung des Kreditbedarfs aufgrund der Corona-Krise notwendig sein.
  • Eine Beschreibung der bisher eingeleiteten bzw. geplanten Maßnahmen im Hinblick auf Kostensenkung und Working Capital Management sollte verfügbar sein. Ebenso sollte dokumentiert werden, ob Anträge auf Kurzarbeitergeld, Steuerstundung und/oder Absenkung der Steuervorauszahlungen gestellt wurden.
  • Die Beschreibung der bisher eingeleiteten bzw. geplanten Maßnahmen sollte auch eine Darstellung der möglichen Liquiditätsbeiträge durch den Gesellschafterkreis umfassen.
  • Wesentlich ist die Bereitstellung einer detaillierten Liquiditätsrechnung für bis zu 12 Monate. Diese Liquiditätsrechnung sollte die Effekte der bisher eingeleiteten bzw. geplanten Maßnahmen, die vorstehend genannt wurden, berücksichtigen. Da in der gegenwärtigen Situation ein Blick in die Zukunft mit großer Unsicherheit behaftet ist, sollten im Hinblick auf den zukünftigen Liquiditätsbedarf ggf. mehrere alternative Szenarien entwickelt werden.
  • Laut der Website der Bürgschaftsbank NORDRHEIN-WESTFALEN wird ebenso eine Rentabilitätsrechnung für die Jahre 2020 und 2021 notwendig sein.
  • Zur Erlangung einer Landesbürgschaft in NRW wird derzeit noch ein umfassender Katalog von Anlagen, die einem Antrag beizufügen sind, gefordert.

Für viele kleine und mittelständische Unternehmen wird z. B. die Erstellung einer detaillierten Liquiditätsrechnung bzw. einer Unternehmensplanung insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Planungsunsicherheiten eine Herausforderung sein, weil sie in der Vergangenheit nicht entsprechend detaillierte Rechenwerke erstellt haben und hierfür notwendige Prozesse nicht etabliert wurden.

Jedoch wird insbesondere die Erstellung einer detaillierten Liquiditätsrechnung zu einer besseren Transparenz in Hinblick auf den zukünftigen Liquiditätsbedarf der Unternehmen führen und somit auch die Qualität der Entscheidungsgrundlagen in Hinblick auf noch zu treffende Maßnahmen steigern.

Unternehmen, die beabsichtigen, u. a. KfW-Kreditprogramme in Anspruch zu nehmen, sollten ebenso überprüfen, ob die zusätzliche Kreditaufnahme nicht zu einem Verstoß gegen Covenants-Regelungen in bestehenden Kreditverträgen führen könnte. In diesem Fall muss eventuell vorab die Zustimmung (Waiver) der bisherigen Finanzierungspartner eingeholt werden.

Der Beitrag wurde in Kooperation mit den nachfolgenden Kollegen verfasst:

Gerd Norta, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater aus Duisburg (gerd.norta@remove-this.pkf-fasselt.de / +49 203 30001 266)

Thorsten Kluge aus Braunschweig (thorsten.kluge@remove-this.pkf-fasselt.de / +49 531 2403 302)

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Corona-Krise – Erste Hilfe von PKF

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