Zum Inhalt springen

Sie sind hier:

Bedeutung der Stammdatenqualität und des internen Kontrollsystems bei der Einspeiseabrechnung für EEG- und KWKG-Anlagen

Im Laufe der vergangenen Jahre wurden Gesetze und Verordnungen im Bereich der Erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)) immer weiter differenziert und erweitert. Die Änderungen stellen eine Fülle von Anforderungen an alle Marktakteure.

Insbesondere auf Ebene der Netzbetreiber, die durch den Gesetzgeber als Schnittstelle zwischen Anlagenbetreiber und Letztverbraucher bestimmt wurden und den Ausgleichsmechanismus umsetzen müssen, sind erhebliche Kapazitäten und Qualifikationen vorzuhalten, um dem zunehmenden gesetzlichen Qualitätsdruck gerecht werden zu können.

Stammdaten

Die Stammdaten der Anlagen(-betreiber) spielen dabei als Basis für die korrekte Einspeiseabrechnung eine entscheidende Rolle. Viele Faktoren, wie z.B. die Leistung oder Leistungsstufen, Vergütungskategorien und Degressionssätze sowie der Lastgang und die Abschlagsplanberechnung, haben Auswirkungen auf die Güte der Einspeiseabrechnung und letztendlich auf die Wirtschaftlichkeit des Prozesses beim Netzbetreiber. Fehler bei der praktischen Anwendung stellen beispielsweise falsch ermittelte Leistungsstufen dar, die zu falschen Mengen pro Leistungsstufe und damit zu fehlerhaften Vergütungen führen. Ebenfalls werden z.B. Anlagenerweiterungen nicht separat betrachtet, obwohl der Zeitabstand der Inbetriebnahme dies fordern würde. Dadurch werden dem jeweiligen Anlagenbetreiber zu hohe Vergütungssätze ausgezahlt. Plausible Stammdaten führen zu wirtschaftlichen Prozessen, da z.B. durch genaue Einspeiseprognosen Ausgleichsenergie eingespart und dadurch die Liquidität optimiert werden kann. Ebenfalls sorgen sie dafür, dass nicht nachträglich Vergütungen, im schlimmsten Fall zu Ungunsten des Anlagenbetreibers, zu korrigieren sind und u.U. zu langwierigen Gerichtsprozessen mit Anlagenbetreibern über die zutreffende Höhe der Vergütung führen. Dies führt neben einem wirtschaftlichen ebenfalls zu einem Reputationsschaden.

Internes Kontrollsystem des Netzbetreibers

Eine solide Prozessbeschreibung und Vertretungsregelungen sowie die Überwachung der Prozesseinhaltung (Vier-Augen-Prinzip) stellen wesentliche Instrumente für eine gute Datenqualität und fristgerechte Bearbeitung der Abrechnungsprozesse dar. Was wäre, wenn der Prozess einem Mitarbeiter zugeordnet und dieser dann längere Zeit ausfallen würde? Das interne Kontrollsystem muss demzufolge eine personenunabhängige Abwicklung des Prozesses ermöglichen. Nicht zuletzt liegt die Verantwortung für die Datenqualität - damit auch für die korrekten Abrechnungen - und die Darstellung im Jahresabschluss in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Netzbetreibers.

Hinweise

  • Qualitativ und quantitativ aktuelle Stammdaten gewährleisten eine korrekte Abrechnung und Darstellung im Jahresabschluss des Netzbetreibers.
  • Vollständige und nachvollziehbare Prozessbeschreibungen und Vertretungsregeln gewährleisten jederzeit die notwendige Stammdatenqualität.
  • Nachträgliche Korrekturen und Streit mit Anlagenbetreibern können vermieden werden.
  • Regelmäßige Durchführung von fachlichen Schulungen der Mitarbeiter zu Veränderungen im rechtlichen Rahmen (Gesetze, Auslegungen Clearingstelle, etc.).
Zurück zur Übersicht
Zurück zum Seitenanfang