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BAFA ermöglicht Antragsverfahren auf Besondere Ausgleichsregelung im Antragsjahr 2022

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Abschaffung der EEG1 2021-Umlage haben sich viele unserer Mandanten gefragt, ob eine Antragstellung bis 30.06.2022 auf Besondere Ausgleichsregelung im Sinne des EEG notwendig und sinnvoll ist.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat angekündigt, ein Antragsverfahren auf Besondere Ausgleichsregelung für das Begrenzungsjahr 2023 im Antragsjahr 2022 auf Basis des regulären Verfahrens anzubieten. Begrenzungsbescheide für das Jahr 2023 sollen erteilt werden, insbesondere wegen der Auswirkungen auf andere Umlagen.

Das elektronische Portal soll im Jahr 2022 wie gewohnt zur Verfügung stehen.

Bei der unternehmerischen Entscheidung, im Jahr 2022 einen Antrag auf Besondere Ausgleichsregelung zu stellen, spielen betriebswirtschaftliche Überlegungen, wie beispielsweise die Verknüpfung der Begrenzungsbescheide mit der Begrenzung der KWK- und der Offshore-Netzumlage, eine Rolle.

Nähere Informationen finden Sie hier: BAFA – Besondere Ausgleichsregelung / Antragsverfahren

Der Beitrag wurde in Kooperation mit den nachfolgenden Kollegen verfasst:

Uwe Deuerlein, Associate Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater aus Nürnberg (uwe.deuerlein@remove-this.pkf-fasselt.de / +49 911 94055 111)

Steve Gorges, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater aus Erfurt (steve.gorges@remove-this.pkf-fasselt.de / +49 361 24093020)

Ingo Hesse, Associate Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater aus Duisburg (ingo.hesse@remove-this.pkf-fasselt.de / +49 203 30001 218)

 

1 Erneuerbare-Energien-Gesetz

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