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Änderungen und Auswirkungen durch die Einführung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG) auf die Energiewirtschaft

Der bisherige Gesetzesrahmen zur Netzentgeltregulierung wurde im Jahr 2005 durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) geschaffen. Aufgrund der überwiegend zentralen Erzeugung wirkten die dezentralen Anlagen netzkostenentlastend. Die Energiewende begünstigte die Dezentralisierung, was den Netzausbau notwendig, gleichzeitig jedoch kostenintensiv machte. Die Gesetzesanpassung durch das Inkrafttreten des NEMoG zum 01.01.2018 berücksichtigt diesen Wandel.

Die wesentlichen Änderungen des NEMoG beziehen sich auf die vermiedenen Netzentgelte (vNE), die Übertragungsnetzentgelte sowie die Offshore-Umlage.

Vermiedene Netzentgelte

Das Entgelt für dezentrale Einspeisung nach § 18 StromNEV ist ein Bestandteil für den wirtschaftlichen Betrieb konventioneller Erzeugungsanlagen sowie Anlagen aus erneuerbaren Energien, die nicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden.

Folgende Änderungen der vNE ergeben sich aus dem NEMoG:

  • Abschaffung vNE für volatile Neuanlagen ab dem 01.01.2018
  • stufenweise Reduzierung der vNE für Bestandsanlagen bis 2020
  • Abschaffung vNE für steuerbare Neuanlagen ab dem 01.01.2023
  • Einfrieren der Berechnung von vNE auf Basis Stand 2016.

Übertragungsnetzentgelte

Um die unterschiedlich hohe regionale Kostenbelastung für die Netznutzer auszugleichen, wird im Rahmen des NEMoG die Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte für die vier Regelzonen ab 2019 sukzessive bis 2023 eingeführt. Dies führt dazu, dass in Regelzonen und den dort ansässigen Betrieben die Netzentgelte sinken (zu erwarten in den Regelzonen 50Hertz und im nördlichen Teil der TenneT), während diese in den Regelzonen Amprion, TransnetBW und dem südlichen Teil der TenneT erwartungsgemäß steigen werden.

Um diesen Effekt abzumildern, werden die Übertragungsnetzentgelte von den Kosten der Offshore-Anbindung befreit.

Offshore-Umlage

Ab 2019 werden die Kosten der Offshore-Anbindung aus den Netzentgelten extrahiert und neben Kosten für Entschädigungen bei Störungen bzw. Verzögerungen der Anbindung über die Offshore-Umlage umgelegt.

Gleichzeitig wird die Begrenzungsmöglichkeit der Umlage auf Basis des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) 2017 umgestellt, sodass stromkostenintensive Unternehmen mit Begrenzungsbescheid nach der besonderen Ausgleichsregelung des EEG entsprechend begünstigt werden. Die beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission steht noch aus. Die Änderung führt zu einer Entlastung der Stromkosten von stromkostenintensiven Unternehmen des produzierenden Gewerbes zu Lasten nicht-privilegierter Letztverbraucher.

Hinweise

Die Streichung der vNE sowie die Absenkung der KWK-Zuschläge und die Teilbelastung der EEG-Umlage auf die Eigenversorgung bedeutet für Neuanlagen ab 2023 ein Investitionshemmnis. Wir empfehlen zu prüfen, ob ein wirtschaftlicher Betrieb unter den gesetzlichen Voraussetzungen gegeben ist.

Zudem empfehlen wir Anlagenbetreibern, die vNE erhalten, heute schon zu prüfen, welche finanziellen Konsequenzen sich für den wirtschaftlichen Betrieb ergeben.

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