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Abgabefristen für Steuererklärung 2020 verlängert

Die Abgabefristen für die Steuererklärung des Jahres 2020 werden in Folge eines Antrags der Koalitionsfraktionen verlängert. Sowohl für Steuerpflichtige ohne Steuerberater als auch solche mit Steuerberater wird die Frist zur Abgabe der Steuererklärung um jeweils drei Monate hinausgeschoben. Daraus ergibt sich für Steuerpflichtige ohne Steuerberater eine Verlängerung der ursprünglich auf den 31.7.2021 festgelegten Frist auf den 31.10.2021 um drei Monate. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist vom 28.2.2022 auf den 31.5.2022.

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