Blogbeitrag
14.02.2025

Mit Blick auf die Omnibus-Initiative der EU-Kommission hat jüngst auch die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen als Beratungsorgan der EU-Kommission bei Fragen der EU-Taxonomie ihre Vorschläge zur Vereinfachung der Vorgaben der EU-Taxonomie veröffentlicht.

Worum geht es in der Omnibus-Initiative der EU-Kommission?

Nach zahlreicher Kritik an den umfangreichen Regelungen der EU zum Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft, wie der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive; Europäische Lieferkettenrichtlinie) und der EU-Taxonomie hat die EU-Kommission mit der Omnibus-Initiative mögliche Vereinfachungen dieser Regelungen ins Visier genommen. Ziel der Initiative ist insbesondere die allgemeine Reduktion der Berichtspflichten sowie zusätzliche Erleichterungen für Unternehmen, die größer als KMU, aber kleiner als große Unternehmen sind (sog.  kleine „Mid-cap“-Unternehmen). Eine entsprechende (zusätzliche) Unternehmensgröße soll gesetzlich verankert werden.

Für den 26. Februar 2025 ist ein entsprechender Richtlinienvorschlag der EU-Kommission angekündigt.

Was sind die Änderungsvorschläge der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen in Bezug auf die EU-Taxonomie?

Die Änderungsvorschläge der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen beziehen sich ausschließlich auf Vereinfachungen in Bezug auf die EU-Taxonomie. Mittels der EU-Taxonomie soll die Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Tätigkeiten eines Unternehmens durch die Bestimmung von drei Faktoren, sog. KPIs (Umsatzerlöse, Investitions- (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx)), bewertet werden.

Der nachfolgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die drei wichtigsten Vereinfachungsvorschläge für Nicht-Finanzunternehmen:

Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle 

Für die Berechnung der KPIs soll eine Wesentlichkeitsschwelle eingeführt werden, ab der die KPIs zu berichten sind. Dadurch sollen Unternehmen, die nur in geringem Umfang taxonomiefähige Tätigkeiten haben, von den Angabepflichten nach EU-Taxonomie gänzlich oder zumindest teilweise entlastet werden. Wirtschaftsaktivitäten, die unterhalb dieser Wesentlichkeitsschwelle liegen, müssen dann nicht mehr auf ihre Taxonomiekonformität geprüft werden. Die Unternehmen müssen in diesem Fall jedoch darauf hinweisen, dass eine taxonomiefähige Tätigkeit vorliegt, die jedoch unter der Wesentlichkeitsschwelle liegt. Die Plattform schlägt keine konkrete Höhe für die Wesentlichkeitsschwelle vor, verweist aber darauf, dass in der derzeitigen Praxis eine solche Schwelle regelmäßig zwischen 5% und 10% des zu betrachtenden Wertes liegt. 

Angabe von OpEx nur noch für Ausgaben für Forschung und Entwicklung 

Es wird vorgeschlagen, dass nur noch OpEx im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung verpflichtend angegeben werden müssen. Weitere Betriebsausgaben, z.B. für Wartung und Instandhaltung, können auf freiwilliger Basis offengelegt werden. Gleichzeitig soll der Begriff der OpEx präziser definiert und idealerweise mit den von dem Unternehmen verwendeten Rechnungslegungsstandards vereinbar sein.

Einführung eines pragmatischen Ansatzes in Bezug auf die DNSH-Kriterien

Die sogenannten DNSH-Kriterien, die ein Unternehmen für eine taxonomiekonforme Tätigkeit zu erfüllen hat, sollen insgesamt auf den Prüfstand gestellt werden, um sicherzugehen, dass diese auch praktisch umsetzbar sind. Dabei soll insbesondere darauf geachtet werden, dass die Kriterien klar definiert, objektiv überprüfbar und auch für Rechtsanwender außerhalb der EU (z.B. Muttergesellschaften von EU-Töchtern) nachvollzogen werden können. Bis zu einer entsprechenden Überprüfung der Kriterien durch die EU soll - für bestimmte Wirtschaftsaktivitäten, bei denen eine Prüfung der DNSH-Kriterien besonders aufwendig ist - nach dem Prinzip „Comply-or-explain“ verfahren werden können. In diesem Fall müssten die Unternehmen offenlegen, dass und warum sie den DNSH-Kriterien derzeit nicht entsprechen. 

Fazit

Es bleibt abzuwarten, ob die EU-Kommission sich etwas von den Vorschlägen ihres Beratungsorgans annimmt und inwieweit diese Gegenstand der Omnibus-Initiative werden. Mindestens für mittelständische Unternehmen wäre eine Vereinfachung der EU-Taxonomie wünschenswert, da diese in der Praxis Unternehmen regelmäßig noch größere Probleme bereitet als die CSRD. 

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