Die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD hat sich im Koalitionsausschuss vom 1. Juli 2026 auf ein umfassendes Reformpaket verständigt. Die Maßnahmen wurden am 2. Juli 2026 im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz vorgestellt.
Die Koalition stellt das Reformpaket unter das Ziel, wirtschaftliche Impulse zu setzen, Beschäftigung zu stabilisieren und steuerliche sowie bürokratische Entlastungen auf den Weg zu bringen. Ein wesentlicher Bestandteil des Pakets betrifft das Einkommensteuerrecht. Vorgesehen sind insbesondere Entlastungen für untere und mittlere Einkommen sowie für Familien mit Kindern. Gleichzeitig sollen einzelne steuerliche Vergünstigungen reduziert und hohe Einkommen stärker belastet werden.
Da bislang ausschließlich politische Eckpunkte vorliegen, bleibt die konkrete gesetzliche Umsetzung abzuwarten. Erst mit Vorlage der Gesetzentwürfe wird sich im Einzelnen beurteilen lassen, welche finanziellen Auswirkungen sich für Steuerpflichtige, Arbeitgeber und Unternehmen ergeben und ab wann die einzelnen Maßnahmen tatsächlich anzuwenden sind.
Wesentliche einkommensteuerliche Maßnahmen im Überblick
Entlastung niedriger und mittlerer Einkommen
Die Koalition plant eine Senkung der Einkommensteuerbelastung für untere und mittlere Einkommen. Diese soll durch eine Kombination aus höheren Freibeträgen und Anpassungen des Einkommensteuertarifs erreicht werden.
Vorgesehen sind insbesondere eine Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes sowie des Arbeitnehmer-Pauschbetrages. Zudem soll die zweite Progressionszone abgeflacht werden. Damit einhergehen soll eine Verschiebung der Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz von 42 % greift.
Der Fokus der geplanten Reform liegt damit auf geringen und mittleren Einkommen. Besonders profitieren sollen Familien mit Kindern. Nach dem Reformpapier soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 EUR ab 2028 gegenüber dem heutigen Stand um mehr als 600 EUR jährlich entlastet werden. Das Entlastungsvolumen der Reform soll insgesamt rund 10 Milliarden EUR pro Jahr betragen.
Die genauen Beträge der künftigen Freibeträge und Tarifgrenzen stehen derzeit noch nicht fest. Für die konkrete Ausgestaltung dürften insbesondere die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums sowie die hierzu regelmäßig vorgelegten Existenzminimumberichte der Bundesregierung von Bedeutung sein.
Nach den bisherigen Ankündigungen soll die Reform zum 1. Januar 2027 beginnen und ab dem Jahr 2028 ihre volle Entlastungswirkung entfalten. Es ist daher davon auszugehen, dass die Maßnahmen schrittweise umgesetzt werden.
Anpassung des oberen Einkommensteuertarifes
Zur Gegenfinanzierung der geplanten Entlastungen sollen hohe Einkommen stärker belastet werden. Nach den angekündigten Eckpunkten soll der Einkommensteuertarif im oberen Progressionsbereich angepasst werden.
Derzeit gilt für hohe Einkommen ein Steuersatz von 45 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 EUR. Nach den Plänen der Koalition soll dieser Steuersatz künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR Anwendung finden.
Zusätzlich soll eine weitere Tarifstufe eingeführt werden. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 EUR soll der Steuersatz künftig 47 % betragen.
Damit würde der Einkommensteuertarif im oberen Einkommensbereich verschärft. Die Entlastung niedriger und mittlerer Einkommen soll somit teilweise durch eine stärkere Belastung besonders hoher Einkommen finanziert werden.
Reduzierung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
Auch bei den haushaltsnahen Steuerermäßigungen sind Änderungen vorgesehen. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG soll reduziert werden.
Bisher können 20 % der begünstigten Aufwendungen, höchstens jedoch 1.200 EUR jährlich, von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden. Nach den Plänen der Koalition soll der Ermäßigungssatz von 20 % auf 15 % abgesenkt werden. Der maximale Steuerabzug würde dadurch von bisher bis zu 1.200 EUR auf künftig bis zu 900 EUR jährlich sinken.
Erhöhung der Pauschalsteuer bei Minijobs
Eine weitere geplante Änderung betrifft die pauschale Besteuerung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse. Der Pauschalsteuersatz bei sogenannten Minijobs nach § 40a Abs. 2 EStG soll von derzeit 2 % auf 5 % angehoben werden.
Für Arbeitgeber würde sich die pauschale Besteuerung von Minijobs dadurch verteuern. Ob und in welchem Umfang sich dies auf die Beschäftigungspraxis auswirken wird, bleibt abzuwarten. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfte die unmittelbare Auswirkung davon abhängen, ob der Arbeitgeber die Pauschalsteuer weiterhin selbst trägt oder wirtschaftlich anders berücksichtigt.
Höhere Steuerfreiheit für Sonn- und Feiertagszuschläge
Neben dem Abbau einzelner steuerlicher Vergünstigungen soll eine bestehende Steuerbegünstigung ausgeweitet werden. Nach den angekündigten Maßnahmen sollen die Obergrenzen für steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge nach § 3b EStG zum 1. Januar 2027 bis zu einem Stundenlohn von 75 EUR erhöht werden.
Zugleich soll der steuerfreie Zuschlag im Regelungsbereich eines Tarifvertrags vollständig beitragsfrei gestellt werden. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung bleibt insoweit abzuwarten.
Weitere Steuervereinfachungen angekündigt
Neben den konkreten einkommensteuerlichen Maßnahmen hat die Koalition weitere Schritte zur Steuervereinfachung angekündigt. Die Finanzminister des Bundes und der Länder sollen hierzu gemeinsame Vorschläge erarbeiten. Diese sollen bis Herbst 2026 in einem Steuervereinfachungsgesetz gebündelt werden.
In einem ersten Schritt sind insbesondere eine automatisch vorausgefüllte digitale Steuererklärung sowie eine Pflicht der Finanzämter vorgesehen, Unternehmen innerhalb von maximal vier Wochen eine Steuernummer zu erteilen. Außerdem soll die steuerliche Identifikationsnummer künftig umfassender durch Sozialversicherungsträger genutzt und verarbeitet werden können. Dadurch sollen Prozesse vereinfacht und automatisiert sowie Fehler und Missbrauch besser vermieden werden.
Ausblick
Die angekündigten Maßnahmen könnten für zahlreiche Steuerpflichtige und Arbeitgeber spürbare Auswirkungen haben, auch wenn die genaue gesetzliche Umsetzung noch abzuwarten bleibt. Im Mittelpunkt steht die geplante Entlastung niedriger und mittlerer Einkommen sowie eine stärkere Unterstützung von Familien mit Kindern. Gleichzeitig sollen einzelne steuerliche Vergünstigungen eingeschränkt und hohe Einkommen stärker belastet werden.
Für Steuerpflichtige, Arbeitgeber und Unternehmen ist entscheidend, dass die Maßnahmen bislang noch nicht abschließend gesetzlich umgesetzt sind. Erst mit Vorlage der konkreten Gesetzentwürfe wird sich im Detail beurteilen lassen, welche finanziellen Auswirkungen sich im Einzelfall ergeben und ab wann die einzelnen Regelungen tatsächlich anzuwenden sind.
Der Beitrag wurde gemeinsam mit Julia Wojcik verfasst.