Die verabschiedete Fassung des MinBestRL-UmsG finden Sie hier.
Im Vergleich zum Regierungsentwurf, beinhaltet die verabschiedete Fassung des MinBestRL-UmsG noch folgende wesentliche Änderungen:
- Erweiterung der Regelungen zu steuerlichen Zulagen um marktfähige und übertragbare steuerliche Zulagen sowie Zulagen, die über Beteiligungen an steuertransparenten Einheiten zufließen (§§ 27 bis 29 MinStG)
- Anpassung der Definition der berücksichtigungsfähigen Mitarbeiter und Einführung einer 50%-Grenze bei materiellen Vermögenswerten und einer Regelung zum Mietleasing bei der Ermittlung des substanzbasierten Freibetrags (§ 59 - 60 MinStG)
- Anpassung der Safe-Harbour-Regelungen an die Vorgaben der OECD (§§ 79 - 81, 89 MinStG)
- Einführung einer Regelung für Währungsumrechnungen, wenn der Konzernabschluss nicht in Euro aufgestellt wurde (§ 97 MinStG)
Der Bundesrat soll dem MinBestRL-UmsG am 15.12.2023 zustimmen. Danach muss nur noch die Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt erfolgen, damit das MinBestRL-UmsG in Kraft tritt.